Sie leisten die Amtssachverständigentätigkeit im Rahmen der behördlichen Aufsicht und Überprüfung von Einrichtungen der Behindertenhilfe nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien (CGW) und Wiener Sozialhilfegesetz (WSHG).
Sie erstellen Amtssachverständigengutachten sowie Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.
Sie wirken bei der Entwicklung von Standards und Erarbeitung von Maßnahmen zu Qualitätssicherung und von Verfahren zur Verbesserung der angebotenen Dienste in Bezug auf extern und intern erbrachte Leistungen, deren laufende Evaluierung und Weiterentwicklung.
Sie erledigen die fachliche Beratung von Rechtsträgern, Entscheidungsträgern, Leitungen und Behörden zu Fragen der Betreuung und Sozialen Arbeit in den verfahrensführenden Behörden im Gesundheits- und Sozialrecht.
Sie wirken bei Fragen der behördlichen Aufsicht durch die MA 40 mit.
Sie arbeiten als Expert*in in internen und externen Arbeitskreisen und Projekten mit.
Ihr Profil
Sie verfügen über ein Diplom einer Akademie für gehobene Sozialarbeit oder Masterabschluss einer Fachhochschule für Sozialarbeit.
Sie haben mehrjährige Berufserfahrung im Sozialbereich sowie einschlägige Erfahrung in der (Amts-)Sachverständigentätigkeit.
Ebenso haben Sie fachspezifische Kenntnisse des behördlichen Verfahrens und der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen.
Sie weisen Kenntnisse der Struktur des Magistrats und des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie des österreichischen Gesundheits- und Sozialwesens und der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf.
Sie besitzen sehr gute Deutschkenntnisse sowie ein sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen.
Gute Kenntnisse mit elektronischen Informationsmedien (EDV, Internet, etc.) runden Ihr Profil ab.
Unser Angebot
Beschäftigung in Vollzeit (40 Wochenstunden)
Gleitende Arbeitszeit (Blockzeit 9.00 bis 13.00 Uhr)
Möglichkeit zur Fortbildung
Ein Einstiegsgehalt von mindestens 3.833 brutto monatlich. Durch die Anrechnung von berufseinschlägigen bzw. gleichwertigen Tätigkeiten als Vordienstzeiten kann sich ein höheres Gehalt ergeben.
Diplom einer Akademie für gehobene Sozialarbeit oder Masterabschluss einer Fachhochschule für Sozialarbeit